Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 547/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Hilfsmittelversorgung - Leistung zur medizinischen Rehabilitation - zuzahlungspflichtige Hörgeräte - Gebrauchsvorteil gegenüber Hörgeräten zum Festbetrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover - 6 R 1135/07
- SG Hannover, 29.09.2009 - S 6 R 1135/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 547/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 547/09
Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183; BSG, U.v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - Breithaupt 2010, 914).Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 aaO).
Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich und demzufolge ist das begehrte Hörgerät grundsätzlich erforderlich iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, weil es nach dem Stand der Medizintechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt und damit im allgemeinen Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil gegenüber anderen Hörhilfen bietet (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 aaO).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 aaO mwN).
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 547/09
Spezifische (objektivierbare) Nutzungsvorteile im Erwerbsleben können allerdings (vorbehaltlich einer durch § 14 Abs. 2 SGB IX bewirkten Zuständigkeitsverlagerung) den Rentenversicherungsträger dazu verpflichten, im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (und ggfs. im Ermessenswege) berufsbedingte Mehrkosten für ein einheitliches Hilfsmittel zu übernehmen (BSG, U.v. 21. August 2008 - SozR 4-3250 § 14 Nr. 7). - BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 547/09
Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183; BSG, U.v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - Breithaupt 2010, 914).
- SG Düsseldorf, 11.11.2011 - S 4 KR 12/08
Krankenversicherung
Dies dient in der Regel ohne gesonderte weitere Prüfung der Befriedigung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX, weil die Erhaltung und Wiederherstellung einer Körperfunktion als solche schon ein Grundbedürfnis in diesem Sinne ist (vgl. Urteil des LSG Niedersachsen, Bremen vom 15.12.2010 - L 2 R 547/09). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2011 - L 2 R 535/10 Der Senat hat keinen Anlass, die einleuchtenden Darlegungen des sachkundigen Zeugen in Zweifel zu ziehen, zumal sie, worauf nur ergänzend hinzuweisen ist, im Einklang mit dem Erkenntnisstand anderer Hörgeräteakustiker stehen (vgl. etwa Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - L 2 R 547/09 - abrufbar ua über Juris).